GOÄ 1579
Chemische Ätzung in der Paukenhöhle - gegebenenfalls einschließlich der Ätzung im Gehörgang -

70°
Punkte: 70
1x: 4,08
Berechnung: 70 x 1 x 0.0582873 = 4,08
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 9,38
Berechnung: 70 x 2,3 x 0.0582873 = 9,38
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 14,28
Berechnung: 70 x 3,5 x 0.0582873 = 14,28
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Chemische Ätzung in der Paukenhöhle - gegebenenfalls einschließlich der Ätzung im Gehörgang -

Beschreibung

Chemische Ätzung in der Paukenhöhle - gegebenenfalls einschließlich der Ätzung im Gehörgang -
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.