GOÄ 1586
Entfernung größerer Polypen aus Gehörgang/Paukenhöhle in mehreren Sitzungen

296°
Punkte: 296
1x: 17,25
Berechnung: 296 x 1 x 0.0582873 = 17,25
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 39,68
Berechnung: 296 x 2,3 x 0.0582873 = 39,68
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 60,39
Berechnung: 296 x 3,5 x 0.0582873 = 60,39
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Entfernung größerer Polypen aus Gehörgang/Paukenhöhle in mehreren Sitzungen

Beschreibung

Entfernung eines oder mehrerer größerer Polypen oder ähnlicher Gebilde aus dem Gehörgang oder der Paukenhöhle, auch in mehreren Sitzungen
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.