GOÄ 1588
Hammer-Amboß-Extraktion und komplexe Mittelohr-Eingriffe

554°
Punkte: 554
1x: 32,29
Berechnung: 554 x 1 x 0.0582873 = 32,29
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 74,27
Berechnung: 554 x 2,3 x 0.0582873 = 74,27
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 113,02
Berechnung: 554 x 3,5 x 0.0582873 = 113,02
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Hammer-Amboß-Extraktion und komplexe Mittelohr-Eingriffe

Beschreibung

Hammer-Amboß-Extraktion oder ähnliche schwierige Eingriffe am Mittelohr vom Gehörgang aus (z.B. operative Deckung eines Trommelfelldefektes)
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.