GOÄ 1639
Unterbindung der Vena jugularis

554°
Punkte: 554
1x: 32,29
Berechnung: 554 x 1 x 0.0582873 = 32,29
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 74,27
Berechnung: 554 x 2,3 x 0.0582873 = 74,27
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 113,02
Berechnung: 554 x 3,5 x 0.0582873 = 113,02
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Unterbindung der Vena jugularis

Beschreibung

Unterbindung der Vena jugularis
Verbesserung vorschlagen
Gefällt mir
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.
Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.