GOÄ 1772
Entfernung beider Nebenhoden, als selbständige Leistung

1480°
Punkte: 1480
1x: 86,27
Berechnung: 1480 x 1 x 0.0582873 = 86,27
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 198,41
Berechnung: 1480 x 2,3 x 0.0582873 = 198,41
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 301,93
Berechnung: 1480 x 3,5 x 0.0582873 = 301,93
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Entfernung beider Nebenhoden, als selbständige Leistung

Beschreibung

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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.