GOÄ 1801
Operative Harnblasenöffnung: Steinentfernung, Fremdkörper, Geschwulstkoagulation

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Punkte: 1480
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Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
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Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 301,93
Berechnung: 1480 x 3,5 x 0.0582873 = 301,93
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Operative Harnblasenöffnung: Steinentfernung, Fremdkörper, Geschwulstkoagulation

Beschreibung

Operative Eröffnung der Harnblase zur Entfernung von Steinen und/oder Fremdkörpern und/oder Koagulation von Geschwülsten - gegebenenfalls einschließlich Anlegung eines Fistelkatheters -
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.