GOÄ 1839
Nierenausgußsteinentfernung durch Nephrotomie

2770°
Punkte: 2770
1x: 161,46
Berechnung: 2770 x 1 x 0.0582873 = 161,46
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 371,35
Berechnung: 2770 x 2,3 x 0.0582873 = 371,35
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 565,10
Berechnung: 2770 x 3,5 x 0.0582873 = 565,10
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Nierenausgußsteinentfernung durch Nephrotomie

Beschreibung

Nierenausgußsteinentfernung durch Nephrotomie
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GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.