GOÄ 2
Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder Anordnungen

30°
Punkte: 30
1x: 1,75
Berechnung: 30 x 1 x 0.0582873 = 1,75
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 4,02
Berechnung: 30 x 2,3 x 0.0582873 = 4,02
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 6,12
Berechnung: 30 x 3,5 x 0.0582873 = 6,12
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Grundleistungen
Kategorie-ID: B

Titel

Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder Anordnungen

Beschreibung

Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen - auch mittels Fernsprecher - durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes

Abrechnungsbestimmungen

Die Leistung nach Nummer 2 darf anläßlich einer Inanspruchnahme des Arztes nicht zusammen mit anderen Gebühren berechnet werden.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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