GOÄ 2
Wiederholungsrezepte, Überweisungen & Befundübermittlungen durch Arzthelferin

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Punkte: 30
1x: 1,75
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Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 4,02
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Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 6,12
Berechnung: 30 x 3,5 x 0.0582873 = 6,12
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Wiederholungsrezepte, Überweisungen & Befundübermittlungen durch Arzthelferin

Beschreibung

Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen - auch mittels Fernsprecher - durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.