GOÄ 20
Beratungsgespräch in Gruppen von 4 bis 12 Teilnehmern im Rahmen der Behandlung von chronischen Krankheiten, je Teilnehmer und Sitzung (Dauer mindestens 50 Minuten)

120°
Punkte: 120
1x: 6,99
Berechnung: 120 x 1 x 0.0582873 = 6,99
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 16,09
Berechnung: 120 x 2,3 x 0.0582873 = 16,09
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 24,48
Berechnung: 120 x 3,5 x 0.0582873 = 24,48
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Grundleistungen
Kategorie-ID: B

Titel

Beratungsgespräch in Gruppen von 4 bis 12 Teilnehmern im Rahmen der Behandlung von chronischen Krankheiten, je Teilnehmer und Sitzung (Dauer mindestens 50 Minuten)

Beschreibung

Beratungsgespräch in Gruppen von 4 bis 12 Teilnehmern im Rahmen der Behandlung von chronischen Krankheiten, je Teilnehmer und Sitzung (Dauer mindestens 50 Minuten)

Abrechnungsbestimmungen

Neben der Leistung nach Nummer 20 sind die Leistungen nach den Nummern 847, 862, 864, 871 und/oder 887 nicht berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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