GOÄ 2065
Abtragung ausgedehnter Nekrosen im Hand- oder Fußbereich, je Sitzung

250°
Punkte: 250
1x: 14,57
Berechnung: 250 x 1 x 0.0582873 = 14,57
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 33,52
Berechnung: 250 x 2,3 x 0.0582873 = 33,52
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 51,00
Berechnung: 250 x 3,5 x 0.0582873 = 51,00
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Abtragung ausgedehnter Nekrosen im Hand- oder Fußbereich, je Sitzung

Beschreibung

Abtragung ausgedehnter Nekrosen im Hand- oder Fußbereich, je Sitzung
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.