GOÄ 211
Kleiner Schienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -

60°
Punkte: 60
1x: 3,50
Berechnung: 60 x 1 x 0.0582873 = 3,50
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 8,04
Berechnung: 60 x 2,3 x 0.0582873 = 8,04
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 12,24
Berechnung: 60 x 3,5 x 0.0582873 = 12,24
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Nichtgebietsbez. Leistungen
Kategorie-ID: C

Titel

Kleiner Schienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -

Beschreibung

Kleiner Schienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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