GOÄ 211
Kleiner Schienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -

60°
Punkte: 60
1x: 3,50
Berechnung: 60 x 1 x 0.0582873 = 3,50
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 8,04
Berechnung: 60 x 2,3 x 0.0582873 = 8,04
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 12,24
Berechnung: 60 x 3,5 x 0.0582873 = 12,24
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Kleiner Schienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -

Beschreibung

Kleiner Schienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -
Verbesserung vorschlagen
Gefällt mir
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.
Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.