GOÄ 213
Schienenverband an zwei großen Gelenken - Wiederanlegung oder Anpassung

100°
Punkte: 100
1x: 5,83
Berechnung: 100 x 1 x 0.0582873 = 5,83
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 13,41
Berechnung: 100 x 2,3 x 0.0582873 = 13,41
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 20,40
Berechnung: 100 x 3,5 x 0.0582873 = 20,40
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Schienenverband an zwei großen Gelenken - Wiederanlegung oder Anpassung

Beschreibung

Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.