GOÄ 2142
Operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks

2700°
Punkte: 2700
1x: 157,38
Berechnung: 2700 x 1 x 0.0582873 = 157,38
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 361,96
Berechnung: 2700 x 2,3 x 0.0582873 = 361,96
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 550,81
Berechnung: 2700 x 3,5 x 0.0582873 = 550,81
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks

Beschreibung

Operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.