GOÄ 2143
Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks

4860°
Punkte: 4860
1x: 283,28
Berechnung: 4860 x 1 x 0.0582873 = 283,28
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 651,54
Berechnung: 4860 x 2,3 x 0.0582873 = 651,54
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 991,47
Berechnung: 4860 x 3,5 x 0.0582873 = 991,47
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks

Beschreibung

Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.