GOÄ 2195
Zuschlag für weitere operative Eingriffe an demselben Gelenk - zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2117, 2119, 2136, 2189 bis 2191 oder 2193 -

300°
Punkte: 300
1x: 17,49
Berechnung: 300 x 1 x 0.0582873 = 17,49
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 40,22
Berechnung: 300 x 2,3 x 0.0582873 = 40,22
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 61,20
Berechnung: 300 x 3,5 x 0.0582873 = 61,20
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Chirurgie
Kategorie-ID: L

Titel

Zuschlag für weitere operative Eingriffe an demselben Gelenk - zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2117, 2119, 2136, 2189 bis 2191 oder 2193 -

Beschreibung

Zuschlag für weitere operative Eingriffe an demselben Gelenk - zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2117, 2119, 2136, 2189 bis 2191 oder 2193 -
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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