GOÄ 2250
Osteotomie kleiner Knochen oder Knochenprobe (Finger, Zehen, Mittelhand, Mittelfuß)

463°
Punkte: 463
1x: 26,99
Berechnung: 463 x 1 x 0.0582873 = 26,99
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 62,07
Berechnung: 463 x 2,3 x 0.0582873 = 62,07
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 94,45
Berechnung: 463 x 3,5 x 0.0582873 = 94,45
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Osteotomie kleiner Knochen oder Knochenprobe (Finger, Zehen, Mittelhand, Mittelfuß)

Beschreibung

Keilförmige oder lineare Osteotomie eines kleinen Knochens (Finger-, Zehen-, Mittelhand-, Mittelfußknochen) oder Probeausmeißelung aus einem Knochen
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.