GOÄ 2254
Implantation von Knochen

739°
Punkte: 739
1x: 43,07
Berechnung: 739 x 1 x 0.0582873 = 43,07
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 99,07
Berechnung: 739 x 2,3 x 0.0582873 = 99,07
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 150,76
Berechnung: 739 x 3,5 x 0.0582873 = 150,76
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Implantation von Knochen

Beschreibung

Implantation von Knochen
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.