GOÄ 229
Gipsschienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -

130°
Punkte: 130
1x: 7,58
Berechnung: 130 x 1 x 0.0582873 = 7,58
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 17,43
Berechnung: 130 x 2,3 x 0.0582873 = 17,43
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 26,52
Berechnung: 130 x 3,5 x 0.0582873 = 26,52
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Gipsschienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -

Beschreibung

Gipsschienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -
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GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.