GOÄ 2335
Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder gebrochener Unterschenkelknochen

473°
Punkte: 473
1x: 27,57
Berechnung: 473 x 1 x 0.0582873 = 27,57
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 63,41
Berechnung: 473 x 2,3 x 0.0582873 = 63,41
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 96,49
Berechnung: 473 x 3,5 x 0.0582873 = 96,49
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder gebrochener Unterschenkelknochen

Beschreibung

Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder gebrochener Unterschenkelknochen
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GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.