GOÄ 2356
Operative Stabilisierung von Pseudarthrose oder Fehlstellung nach Osteotomie

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1x: 86,27
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Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 198,41
Berechnung: 1480 x 2,3 x 0.0582873 = 198,41
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 301,93
Berechnung: 1480 x 3,5 x 0.0582873 = 301,93
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Operative Stabilisierung von Pseudarthrose oder Fehlstellung nach Osteotomie

Beschreibung

Operative Stabilisierung einer Pseudarthrose oder operative Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs nach Osteotomie mittels Nagelung, Verschraubung und/oder Metallplatten und/oder äußerem Spanner - auch zusätzliches Einpflanzen von Knochenspan -
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.