GOÄ 2402
Probeexzision aus tiefem Gewebe/Organ ohne Körperhöhlenöffnung

370°
Punkte: 370
1x: 21,57
Berechnung: 370 x 1 x 0.0582873 = 21,57
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 49,60
Berechnung: 370 x 2,3 x 0.0582873 = 49,60
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 75,48
Berechnung: 370 x 3,5 x 0.0582873 = 75,48
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Probeexzision aus tiefem Gewebe/Organ ohne Körperhöhlenöffnung

Beschreibung

Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z.B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z.B. Zunge)
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.