GOÄ 2440
Operative Entfernung eines Naevus flammeus, je Sitzung

800°
Punkte: 800
1x: 46,63
Berechnung: 800 x 1 x 0.0582873 = 46,63
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 107,25
Berechnung: 800 x 2,3 x 0.0582873 = 107,25
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 163,20
Berechnung: 800 x 3,5 x 0.0582873 = 163,20
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Operative Entfernung eines Naevus flammeus, je Sitzung

Beschreibung

Operative Entfernung eines Naevus flammeus, je Sitzung
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GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.