GOÄ 2562
Anatomische Vorausberechnungen (Zielpunktbestimmungen) zu den Leistungen nach den Nummern 2560 und 2561 - gegebenenfalls einschließlich erforderlicher Ultraschallmessungen im Schädelinnern -

2250°
Punkte: 2250
1x: 131,15
Berechnung: 2250 x 1 x 0.0582873 = 131,15
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 301,64
Berechnung: 2250 x 2,3 x 0.0582873 = 301,64
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 459,01
Berechnung: 2250 x 3,5 x 0.0582873 = 459,01
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Chirurgie
Kategorie-ID: L

Titel

Anatomische Vorausberechnungen (Zielpunktbestimmungen) zu den Leistungen nach den Nummern 2560 und 2561 - gegebenenfalls einschließlich erforderlicher Ultraschallmessungen im Schädelinnern -

Beschreibung

Anatomische Vorausberechnungen (Zielpunktbestimmungen) zu den Leistungen nach den Nummern 2560 und 2561 - gegebenenfalls einschließlich erforderlicher Ultraschallmessungen im Schädelinnern -
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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