GOÄ 26
Früherkennungsuntersuchung bei Kindern bis 14 Jahren (Anamnese, Körpermaße, Organe)

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Titel

Früherkennungsuntersuchung bei Kindern bis 14 Jahren (Anamnese, Körpermaße, Organe)

Beschreibung

Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Erhebung der Anamnese, Feststellung der Körpermaße, Untersuchung von Nervensystem, Sinnesorganen, Skelettsystem, Haut, Brust-, Bauch- und Geschlechtsorganen) - gegebenenfalls einschließlich Beratung der Bezugsperson(en) -
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.