GOÄ 2675
Teil-Vestibulum-/Mundbodenplastik oder große Tuberplastik je Kieferhälfte/Frontzähne

850°
Punkte: 850
1x: 49,54
Berechnung: 850 x 1 x 0.0582873 = 49,54
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 113,95
Berechnung: 850 x 2,3 x 0.0582873 = 113,95
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 173,40
Berechnung: 850 x 3,5 x 0.0582873 = 173,40
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Teil-Vestibulum-/Mundbodenplastik oder große Tuberplastik je Kieferhälfte/Frontzähne

Beschreibung

Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große Tuberplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.