GOÄ 2702
Wiederanbringung oder Änderung von Schienen/Stützapparaten je Kiefer

300°
Punkte: 300
1x: 17,49
Berechnung: 300 x 1 x 0.0582873 = 17,49
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 40,22
Berechnung: 300 x 2,3 x 0.0582873 = 40,22
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 61,20
Berechnung: 300 x 3,5 x 0.0582873 = 61,20
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Wiederanbringung oder Änderung von Schienen/Stützapparaten je Kiefer

Beschreibung

Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten - auch Entfernung von Schienen oder Stützapparaten -, je Kiefer
Verbesserung vorschlagen
Gefällt mir
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.
Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.