GOÄ 274
Dauertropfinfusion IV >6 Std. inkl. Infusionsplan und Bilanzierung

320°
Punkte: 320
1x: 18,65
Berechnung: 320 x 1 x 0.0582873 = 18,65
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 42,90
Berechnung: 320 x 2,3 x 0.0582873 = 42,90
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 65,28
Berechnung: 320 x 3,5 x 0.0582873 = 65,28
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Dauertropfinfusion IV >6 Std. inkl. Infusionsplan und Bilanzierung

Beschreibung

Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer - gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung -
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.