GOÄ 2972
Entnahme von Pleuragewebe nach operativer Freilegung der Pleura, als selbständige Leistung

666°
Punkte: 666
1x: 38,82
Berechnung: 666 x 1 x 0.0582873 = 38,82
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 89,28
Berechnung: 666 x 2,3 x 0.0582873 = 89,28
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 135,87
Berechnung: 666 x 3,5 x 0.0582873 = 135,87
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Entnahme von Pleuragewebe nach operativer Freilegung der Pleura, als selbständige Leistung

Beschreibung

Entnahme von Pleuragewebe nach operativer Freilegung der Pleura, als selbständige Leistung
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GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.