GOÄ 298
Abstrichentnahme und -aufbereitung für mikrobiologische Untersuchung

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Punkte: 40
1x: 2,33
Berechnung: 40 x 1 x 0.0582873 = 2,33
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 5,36
Berechnung: 40 x 2,3 x 0.0582873 = 5,36
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 8,16
Berechnung: 40 x 3,5 x 0.0582873 = 8,16
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Abstrichentnahme und -aufbereitung für mikrobiologische Untersuchung

Beschreibung

Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich Fixierung -
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.