GOÄ 30
Homöopathische Erstanamnese inkl. schriftlicher Dokumentation & Repertorisation (min. 60 Min.)

900°
Punkte: 900
1x: 52,46
Berechnung: 900 x 1 x 0.0582873 = 52,46
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 120,65
Berechnung: 900 x 2,3 x 0.0582873 = 120,65
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 183,60
Berechnung: 900 x 3,5 x 0.0582873 = 183,60
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Homöopathische Erstanamnese inkl. schriftlicher Dokumentation & Repertorisation (min. 60 Min.)

Beschreibung

Erhebung der homöopathischen Erstanamnese mit einer Mindestdauer von einer Stunde nach biographischen und homöopathischindividuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung -einschließlich homöopathischer Repertorisation und Gewichtung der charakteristischen psychischen, allgemeinen und lokalen Zeichen und Symptome des jeweiligen Krankheitsfalls, unter Berücksichtigung der Modalitäten, Alternanzen, Kausal- und Begleitsymptome, zur Auffindung des homöopathischen Einzelmittels, einschließlich Anwendung und Auswertung standardisierter Fragebogen -
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.