GOÄ 305
Punktion der Liquorräume (Subokzipital- oder Lumbalpunktion)

350°
Punkte: 350
1x: 20,40
Berechnung: 350 x 1 x 0.0582873 = 20,40
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 46,92
Berechnung: 350 x 2,3 x 0.0582873 = 46,92
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 71,40
Berechnung: 350 x 3,5 x 0.0582873 = 71,40
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Punktion der Liquorräume (Subokzipital- oder Lumbalpunktion)

Beschreibung

Punktion der Liquorräume (Subokzipital- oder Lumbalpunktion)
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.