GOÄ 31
Homöopathische Folgeanamnese ab 30 Min. - Verlaufskontrolle & Dokumentation

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Punkte: 450
1x: 26,23
Berechnung: 450 x 1 x 0.0582873 = 26,23
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 60,33
Berechnung: 450 x 2,3 x 0.0582873 = 60,33
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 91,80
Berechnung: 450 x 3,5 x 0.0582873 = 91,80
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Homöopathische Folgeanamnese ab 30 Min. - Verlaufskontrolle & Dokumentation

Beschreibung

Homöopathische Folgeanamnese mit einer Mindestdauer von 30 Minuten unter laufender Behandlung nach den Regeln der Einzelmittelhomöopathie zur Beurteilung des Verlaufs und Feststellung des weiteren Vorgehens - einschließlich schriftlicher Aufzeichnungen -
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.