GOÄ 32
Umfassende Jugenduntersuchung nach JArbSchG §§ 32-35, 42 mit Beratung & Gutachten

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Punkte: 400
1x: 23,31
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Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 53,62
Berechnung: 400 x 2,3 x 0.0582873 = 53,62
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 81,60
Berechnung: 400 x 3,5 x 0.0582873 = 81,60
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Umfassende Jugenduntersuchung nach JArbSchG §§ 32-35, 42 mit Beratung & Gutachten

Beschreibung

Untersuchung nach den §§ 32 bis 35 und 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung - einschließlich einfacher Seh-, Hör- und Farbsinnprüfung -; Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten; Beratung des Jugendlichen; schriftliche gutachtliche Äußerung; Mitteilung für die Personensorgeberechtigten; Bescheinigung für den Arbeitgeber)
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.