GOÄ 3313
Herstellung von Gipsabdrücken für Arm oder Bein

303°
Punkte: 303
1x: 17,66
Berechnung: 303 x 1 x 0.0582873 = 17,66
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 40,62
Berechnung: 303 x 2,3 x 0.0582873 = 40,62
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 61,81
Berechnung: 303 x 3,5 x 0.0582873 = 61,81
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Herstellung von Gipsabdrücken für Arm oder Bein

Beschreibung

Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den ganzen Arm oder für das ganze Bein
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.