GOÄ 3316
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Rumpf

757°
Punkte: 757
1x: 44,12
Berechnung: 757 x 1 x 0.0582873 = 44,12
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 101,48
Berechnung: 757 x 2,3 x 0.0582873 = 101,48
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 154,43
Berechnung: 757 x 3,5 x 0.0582873 = 154,43
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Rumpf

Beschreibung

Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Rumpf
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.