GOÄ 3317
Modellherstellung für Rumpf und Kopf/Arm - Abdrücke mit Gips oder anderen Werkstoffen

946°
Punkte: 946
1x: 55,14
Berechnung: 946 x 1 x 0.0582873 = 55,14
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 126,82
Berechnung: 946 x 2,3 x 0.0582873 = 126,82
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 192,99
Berechnung: 946 x 3,5 x 0.0582873 = 192,99
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Modellherstellung für Rumpf und Kopf/Arm - Abdrücke mit Gips oder anderen Werkstoffen

Beschreibung

Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für Rumpf und Kopf oder Rumpf und Arm oder Rumpf, Kopf und Arm
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.