GOÄ 344
Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, bis zu 10 Minuten Dauer

100°
Punkte: 100
1x: 5,83
Berechnung: 100 x 1 x 0.0582873 = 5,83
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 13,41
Berechnung: 100 x 2,3 x 0.0582873 = 13,41
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 20,40
Berechnung: 100 x 3,5 x 0.0582873 = 20,40
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, bis zu 10 Minuten Dauer

Beschreibung

Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, bis zu 10 Minuten Dauer
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GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.