GOÄ 3511
Körpermaterialuntersuchung mit Reagenzträgern und visueller Auswertung

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Punkte: 50
1x: 2,91
Berechnung: 50 x 1 x 0.0582873 = 2,91
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,15x: 3,35
Berechnung: 50 x 1,15 x 0.0582873 = 3,35
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 5,25
Berechnung: 50 x 1,8 x 0.0582873 = 5,25
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Körpermaterialuntersuchung mit Reagenzträgern und visueller Auswertung

Beschreibung

Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.