GOÄ 3560
Glukose

40°
Punkte: 40
1x: 2,33
Berechnung: 40 x 1 x 0.0582873 = 2,33
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,15x: 2,68
Berechnung: 40 x 1,15 x 0.0582873 = 2,68
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 4,20
Berechnung: 40 x 1,8 x 0.0582873 = 4,20
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Glukose

Beschreibung

Glukose
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.