GOÄ 3650
Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung

60°
Punkte: 60
1x: 3,50
Berechnung: 60 x 1 x 0.0582873 = 3,50
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,15x: 4,02
Berechnung: 60 x 1,15 x 0.0582873 = 4,02
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 6,30
Berechnung: 60 x 1,8 x 0.0582873 = 6,30
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Labor
Kategorie-ID: M

Titel

Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung

Beschreibung

Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung

Abrechnungsbestimmungen

Die Kosten für ausgegebenes Testmaterial sind anstelle der Leistung nach Nummer 3650 berechnungsfähig, wenn die Auswertung aus Gründen unterbleibt, die der Arzt nicht zu vertreten hat.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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