GOÄ 3650
Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung

60°
Punkte: 60
1x: 3,50
Berechnung: 60 x 1 x 0.0582873 = 3,50
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,15x: 4,02
Berechnung: 60 x 1,15 x 0.0582873 = 4,02
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 6,30
Berechnung: 60 x 1,8 x 0.0582873 = 6,30
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung

Beschreibung

Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung
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GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.