GOÄ 374
Einbringung des Kontrastmittels in den Dünndarm mittels im Dünndarm endender Sonde

150°
Punkte: 150
1x: 8,74
Berechnung: 150 x 1 x 0.0582873 = 8,74
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 20,11
Berechnung: 150 x 2,3 x 0.0582873 = 20,11
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 30,60
Berechnung: 150 x 3,5 x 0.0582873 = 30,60
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Einbringung des Kontrastmittels in den Dünndarm mittels im Dünndarm endender Sonde

Beschreibung

Einbringung des Kontrastmittels in den Dünndarm mittels im Dünndarm endender Sonde
Verbesserung vorschlagen
Gefällt mir
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.
Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.