GOÄ 3854
Untersuchungen mit ähnlichem Aufwand - Parameter in Rechnung angeben

510°
Punkte: 510
1x: 29,73
Berechnung: 510 x 1 x 0.0582873 = 29,73
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,15x: 34,19
Berechnung: 510 x 1,15 x 0.0582873 = 34,19
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 53,51
Berechnung: 510 x 1,8 x 0.0582873 = 53,51
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Untersuchungen mit ähnlichem Aufwand - Parameter in Rechnung angeben

Beschreibung

Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.