GOÄ 3942
Gerinnungsfaktor XIII, Untersuchung mittels Monochloressigsäure oder ähnliche Untersuchungsmethoden

180°
Punkte: 180
1x: 10,49
Berechnung: 180 x 1 x 0.0582873 = 10,49
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,15x: 12,07
Berechnung: 180 x 1,15 x 0.0582873 = 12,07
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 18,89
Berechnung: 180 x 1,8 x 0.0582873 = 18,89
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Gerinnungsfaktor XIII, Untersuchung mittels Monochloressigsäure oder ähnliche Untersuchungsmethoden

Beschreibung

Gerinnungsfaktor XIII, Untersuchung mittels Monochloressigsäure oder ähnliche Untersuchungsmethoden
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GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.