GOÄ 4
Fremdanamnese & Unterweisung von Bezugspersonen in der Patientenbehandlung

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Punkte: 220
1x: 12,82
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Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 29,49
Berechnung: 220 x 2,3 x 0.0582873 = 29,49
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 44,88
Berechnung: 220 x 3,5 x 0.0582873 = 44,88
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Fremdanamnese & Unterweisung von Bezugspersonen in der Patientenbehandlung

Beschreibung

Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) - im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken -
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.