GOÄ 4005
Höchstwert für die Leistung nach Nummer 4004

3000°
Punkte: 3000
1x: 174,86
Berechnung: 3000 x 1 x 0.0582873 = 174,86
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,15x: 201,09
Berechnung: 3000 x 1,15 x 0.0582873 = 201,09
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 314,75
Berechnung: 3000 x 1,8 x 0.0582873 = 314,75
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Höchstwert für die Leistung nach Nummer 4004

Beschreibung

Höchstwert für die Leistung nach Nummer 4004
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.