GOÄ 4007
Höchstwert für die Leistung nach Nummer 4006

3600°
Punkte: 3600
1x: 209,83
Berechnung: 3600 x 1 x 0.0582873 = 209,83
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,15x: 241,31
Berechnung: 3600 x 1,15 x 0.0582873 = 241,31
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 377,70
Berechnung: 3600 x 1,8 x 0.0582873 = 377,70
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Höchstwert für die Leistung nach Nummer 4006

Beschreibung

Höchstwert für die Leistung nach Nummer 4006
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.