GOÄ 401
Zuschlag für Sonographie mit Duplex-/Farbkodierung (Nr. 410-418)

400°
Punkte: 400
1x: 23,31
Berechnung: 400 x 1 x 0.0582873 = 23,31
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 53,62
Berechnung: 400 x 2,3 x 0.0582873 = 53,62
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 81,60
Berechnung: 400 x 3,5 x 0.0582873 = 81,60
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Zuschlag für Sonographie mit Duplex-/Farbkodierung (Nr. 410-418)

Beschreibung

Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung -
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.