GOÄ 428
Assistierte Beatmung (Saug-Druck) >12h/Tag bei vitaler Indikation

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Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 29,49
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Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 44,88
Berechnung: 220 x 3,5 x 0.0582873 = 44,88
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Assistierte Beatmung (Saug-Druck) >12h/Tag bei vitaler Indikation

Beschreibung

Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung durch Saug-Druck-Verfahren bei vitaler Indikation, bei mehr als 12 Stunden Dauer, je Tag
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.