GOÄ 4302
Virenuntersuchungen mit gleichem methodischem Aufwand - Angaben zu getesteten Viren nötig

90°
Punkte: 90
1x: 5,25
Berechnung: 90 x 1 x 0.0582873 = 5,25
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,15x: 6,03
Berechnung: 90 x 1,15 x 0.0582873 = 6,03
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 9,44
Berechnung: 90 x 1,8 x 0.0582873 = 9,44
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Virenuntersuchungen mit gleichem methodischem Aufwand - Angaben zu getesteten Viren nötig

Beschreibung

Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.