GOÄ 437
Intensiv-Laboruntersuchungen nach Nr. 435, bis 24 Stunden Dauer

500°
Punkte: 500
1x: 29,14
Berechnung: 500 x 1 x 0.0582873 = 29,14
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 67,03
Berechnung: 500 x 2,3 x 0.0582873 = 67,03
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 102,00
Berechnung: 500 x 3,5 x 0.0582873 = 102,00
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Intensiv-Laboruntersuchungen nach Nr. 435, bis 24 Stunden Dauer

Beschreibung

Laboratoriumsuntersuchungen im Rahmen einer Intensivbehandlung nach Nummer 435, bis zu 24 Stunden Dauer
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.